Skip to content Skip to main navigation Skip to footer

Nutzungsregelungen für unseren Friedhof in der Laubke

  Nutzungsregelung für unsere Kapelle

Die Zahl der aktiv Covid 19 Infizierten in Lippe und auch in Lemgo ist trotz Hygieneregelungen weiterhin leider sehr hoch. Deshalb wird der Friedhofsverein ab sofort eine weitere Personenbegrenzung zur Nutzung der Trauerhalle vornehmen. Nachstehend geben wir die neuen Nutzungsreglungen für unseren Friedhof in der Laubke bekannt.

  • Höchstbesucherzahl max. 9 Personen in der Trauerhalle
  • Abstand von 1,5 Metern zu Nichthaushaltsangehörigen in der Kapelle
  • Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, auch am Ssitzplatz
  • Verbot des Singens in unserer Kapelle
  • Nutzung des Leichenraumes nur nach ausdrücklicher Genehmigung des Vorstandes. Der Sarg muss verschlossen sein und bleiben. Ein geöffneter Sarg wird ab sofort nicht mehr akzeptiert! Die Nutzung unseres Leichenraumes ist nur möglich, wenn auch die Trauerfeier bei uns in der Kapelle stattfindet.

Jede Trauerfeier ist vorher beim Verein schriftlich anzumelden (s. Bestattungsauftrag). Unsere Trauerhalle darf nur zu dem angemeldeten Termin für eine Trauerfeier genutzt werden.

Außerhalb der Trauerfeier ist ein persönlicher Abschied am verschlossenen Sarg durch die Familienangehörigen  nur dann möglich, wenn auch die Trauerfeier bei unserem Verein angemeldet ist und durchgeführt wird.  Dabei dürfen sich gleichzeitig max. 9 Personen in der Trauerhalle aufhalten. Auch hierbei sind die geltenden Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.

  1. Nutzungsregelungen auf unserem Friedhofsgelände

Hier gelten weiterhin die allgemeinen Hygieneregelungen zum Schutz vor Covid 19.

 

Zurück zum Anfang