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Zuschüsse für Haushaltsgeräte

Mittel aus Stärkungspakt NRW für Personen mit geringem Einkommen

Berechtigte können ab September Zuschüsse für Haushaltsgeräte beantragen. Erst war die soziale Infrastruktur dran, ab September kommen Lemgoer*innen und Lemgoer mit besonders geringen Einkommen direkt zum Zug – in Lemgo stehen 120.000 Euro aus dem „Stärkungspakt NRW – Gemeinsam gegen Armut“ bereit. Bis zu 399 Euro für den Austausch von Haushaltselektrogeräten können Personen mit eigenem Haushalt, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Teil II, Sozialgesetzbuch Teil XII und Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, ab September beantragen.
Die gestiegenen Preise der vergangenen Monate sorgen dafür, dass viele Menschen, vor allem mit geringem Einkommen, sich um die Sicherung ihres täglichen Bedarfs sorgen. Um dem entgegen zu wirken, hat das Land NRW den Kommunen Mittel über den „Stärkungspakt NRW“ zur Verfügung gestellt. Nachdem Lemgoer Institutionen der sozialen Infrastruktur Geld erhalten haben, können demnächst Personen mit geringem Einkommen, die Grundsicherung, Arbeitslosengeld II oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, Zuschüsse beantragen.
Bis zu 399 Euro pro Haushalt können für die Ersatzbeschaffung von Haushaltsgeräten beantragt werden. Dazu gehören Kühl-/Gefrierschränke, Elektroherde, Waschmaschinen oder Wäschetrockner. Die Geräte müssen mindestens Energieeffizienzklasse C aufweisen. Eine Bestätigung, dass das alte Gerät abgegeben oder entsorgt wurde, muss vorgelegt werden. Die Berechtigungsprüfung und Bezuschussung erfolgt durch die Abteilung Soziales. Genaue Informationen zum Antragsverfahren werden rechtzeitig vor September bekanntgegeben.

♦ Quelle: Stadt Lemgo

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