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Zuschüsse für Haushaltsgeräte beantragen

Mittel aus Stärkungspakt NRW für Personen mit geringem Einkommen

Berechtigte können ab sofort Zuschüsse für Haushaltsgeräte beantragen. 120.000 Euro stehen in Lemgo ab sofort bereit, um Lemgoerinnen und Lemgoer mit besonders geringen Einkommen beim Kauf energieeffizienter Haushaltselektrogeräte zu unterstützen. Das Geld stammt aus dem „Stärkungspakt NRW – Gemeinsam gegen Armut“ und wird als Zuschuss in Höhe von bis zu 399 Euro ausgezahlt. Antragsberechtigt sind Personen mit eigenem Haushalt, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Teil II, Sozialgesetzbuch Teil XII und Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.

Die gestiegenen Preise der vergangenen Monate sorgen dafür, dass viele Menschen, vor allem mit geringem Einkommen, sich um die Sicherung ihres täglichen Bedarfs sorgen. Um dem entgegen zu wirken, hat das Land NRW den Kommunen Mittel über den „Stärkungspakt NRW“ zur Verfügung gestellt. Nachdem Lemgoer Institutionen der sozialen Infrastruktur Geld erhalten haben, können nun Personen mit geringem Einkommen, die Grundsicherung, Arbeitslosengeld II oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, Zuschüsse beantragen.

Bis zu 399 Euro pro Haushalt können für die Beschaffung von Haushaltsgeräten beantragt werden. Es geht um Kühl-/Gefrierschränke, Elektroherde, Waschmaschinen oder Wäschetrockner. Die Geräte müssen mindestens Energieeffizienzklasse C aufweisen. Pro Haushalt kann ein Zuschuss beantragt werden. Die Berechtigungsprüfung und Bezuschussung erfolgt durch die Abteilung Soziales. Genaue Informationen zum Antragsverfahren gibt es im Serviceportal der Stadt auf www.lemgo.dehttp://www.lemgo.de.

♦ Quelle: Alte Hansestadt Lemgo

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