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Lemgo stellt das Schülerticket um

Zuzahlung für Zusatznutzen

Jetzt ist große Eile geboten: Der Rat der Alten Hansestadt Lemgo hat eine Neuordnung des Schülertickets für die weiterführenden Schulen beschlossen. Das bedeutet, dass die Kinder, die ein ÖPNV-Ticket nutzen möchten, zukünftig ein Ticket beantragen und eine Zuzahlung leisten müssen. Alle Eltern bekommen in den nächsten Tagen Informationen und Antrag über die Schulen oder per Post, denn die Zeit drängt: Bis zum 17. Mai müssen ihre Anträge auf ein Ticket bei ihrer Schule oder der Stadtverwaltung eingegangen sein. Auch für anspruchsberechtigte Kinder muss ein Ticket beantragt werden.

Weil die Anträge für einen reibungslosen Start in das nächste Schuljahr schon in wenigen Tagen von der Stadtverwaltung an die OWL-Verkehr GmbH weitergeleitet werden müssen, ist für die Eltern in Lemgo nun Eile geboten. Wenn sie entscheiden, dass sie für ihr Kind ein Ticket in Anspruch nehmen wollen, müssen sie den Antrag dafür schon bis zum 17. Mai bei ihrer Schule oder der Stadtverwaltung abgeben. Das gilt gleichermaßen für anspruchsberechtigte Kinder und für nicht-anspruchsberechtigte Kinder. Die Briefe mit allen relevanten Informationen und auch den Anträgen selbst sind schon im Umlauf und sollten bald sämtliche Haushalte erreichen. Alternativ ist der Antrag auch im Serviceportal der Stadt über www.serviceportal.lemgo.de zu finden.

Bisher war für alle Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen ein Schülerticket komplett aus der Stadtkasse finanziert worden. Dabei war keine Unterscheidung gemacht worden, ob die Kinder einen Anspruch auf ein Ticket hatten oder ob sie das Ticket überhaupt genutzt haben. Nun liegt der Beitrag für die Zuzahlung zwischen 7 und 12 Euro pro Monat und Person. 7 Euro zahlen die Eltern anspruchsberechtigter Kinder für ein Deutschlandticket. Für Kinder, die aufgrund der Nähe des Wohnorts zur Schule keinen Anspruch auf ein Ticket haben, können für 12 Euro ein Deutschlandticket oder für 7 Euro eine LemgoCard beantragt werden. Ausnahmen gelten für Kinder, die bestimmte Sozialleistungen beziehen oder gesundheitliche Einschränkungen haben.

Der Anspruch auf das kostengünstigste ÖPNV-Ticket ergibt sich aus der Schülerfahrkostenverordnung NRW. Danach sind Kinder dann anspruchsberechtigt, wenn sie die Klassen 5 bis 10 besuchen und ihr Zuhause mehr als 3,5 Kilometer von der Schule entfernt ist bzw. wenn sie die Klassen 11 bis 13 besuchen und ihr Zuhause mehr als 5 Kilometer von der Schule entfernt ist. Wenn ab dem kommenden Schuljahr dann nur noch die Schülerinnen und Schüler Deutschlandticket oder LemgoCard erhalten, die diese auch nutzen und einen entsprechenden Antrag stellen, liegen die geschätzten Einsparungen für den städtischen Haushalt bei rund 500.000 Euro.

„Grundsätzlich besteht nur ein Anspruch auf ein Ticket für den Schulweg für Schülerinnen und Schüler, die weit weg von ihrer Schule wohnen. So eine Lösung wäre mit Deutschland- und Lemgotickets für rund 600.000 Euro zu haben gewesen. Ein ÖPNV-Ticket für die Freizeitnutzung für alle Jugendlichen der städtischen weiterführenden Schulen war für den Rat ein wichtiges Angebot. Daher subventionieren wir die Tickets mit etwa 200.000 Euro von der Stadt, damit die ÖPNV-Karten für ganz Deutschland oder Lemgo zu einem extrem günstigen Preis zu erwerben sind, auch das war dem Rat bei seiner Entscheidung wichtig, trotz der angespannten Haushaltslage“, erläutert Bürgermeister Markus Baier den Ratsbeschluss.

♦ Alte Hansestadt Lemgo

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