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Lärmaktionsplan 4. Stufe der Alten Hansestadt Lemgo

Öffentlichkeitsbeteiligung startet am 22. April

Anlass und rechtliche Rahmenbedingungen

Um die Lärmsituation in Europa zu bewerten und entsprechende Maßnahmen zur Lärmminderung entwickeln zu können, hat die EU im Jahr 2002 die EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49EG erlassen und somit eine gesetzliche Grundlage zur Bekämpfung von Umgebungslärm geschaffen.

Die wesentlichen Aufgaben nach der Umgebungslärmrichtlinie sind:

  • Ermittlung der Belastung durch den Umgebungslärm anhand von Lärmkarten
  • Aufstellung von Lärmaktionsplänen mit dem Ziel, den Umgebungslärm, soweit erforderlich, zu verhindern und zu mindern
  • Information der Öffentlichkeit über den Umgebungslärm sowie Mitwirkung der Öffentlichkeit bei der Aktionsplanung
  • Schutz ruhiger Gebiete

Die Umsetzung dieser Richtlinie in Deutschland erfolgt auf Grundlage des §47d Absatz 1 Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG). Demnach sind die Gemeinden bzw. zuständigen Behörden dazu verpflichtet, Lärmaktionspläne aufzustellen, um den Lärmproblemen in den betroffenen Ortsteilen mit entsprechenden Maßnahmen entgegenzuwirken. Daher wird der vorliegende Lärmaktionsplan durch die Alte Hansestadt Lemgo aufgestellt.

Die Lärmaktionspläne sind stufenweise aufzustellen und werden gemäß §47d Absatz 5 BImSchG alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Aufstellung überprüft und ggf. überarbeitet. In diesem Zusammenhang soll im Rahmen der o. g. Gesetzesvorgabe die vorhandene Lärmaktionsplanung der Stufe 3 der Stadt Lemgo aus dem Jahr 2019 überprüft und aktualisiert werden. Auf dieser Grundlage wird derzeit die Lärmaktionsplanung der Stufe 4 aufgestellt.

Öffentlichkeitsbeteiligung

An der Aufstellung der Lärmaktionspläne ist gemäß den Vorgaben der Umgebungslärmrichtlinie die Öffentlichkeit zu beteiligen. Alle Bürgerinnen und Bürger können sich demnach mit ihren Hinweisen, Bedenken oder Anregungen zur Lärmminderung beteiligen und somit aktiv an dem Planungsprozess mitwirken.

Für die Beteiligung wird ein angemessener Zeitraum von fünf Wochen eingeräumt. Diese findet im Zeitraum vom 22. April 2024 bis einschließlich 27. Mai 2024 statt.

Während dieser Zeit können die Unterlagen zu der 4. Stufe der Lärmaktionsplanung im Beteiligungsportal NRW unter https://beteiligung.nrw.de/portal/lemgo/beteiligung/themen/1006681 abgerufen und eingesehen werden. In diesem Beteiligungsportal gibt es nach der erfolgreichen Registrierung die Möglichkeit, eine Stellungnahme schriftlich abzugeben.

Die Stellungnahmen können ebenfalls per E-Mail an z.perlov@lemgo.de oder per Post an die Alte Hansestadt Lemgo, Der Bürgermeister, Abteilung Stadtplanung, Heustr. 36 – 38, 32657 Lemgo eingereicht werden.

Anschließend werden die Stellungnahmen nach dem Beteiligungsverfahren ausgewertet und im Endbericht der Lärmaktionsplanung entsprechend verarbeitet.

Quelle: Alte Hansestadt Lemgo

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