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Landtagswahl am 15. Mai 2022 – berechtigt? Briefwahl? Oder was?

Die Landtagswahl findet am 15. Mai 2022 statt. Lemgo befindet sich im Wahlkreis 98 Lippe II-Herford III.

Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen, die das 18. Lebensjahr am Wahltag vollendet haben und seit mindestens dem 16. Tag vor der Wahl, also dem 29. April 2022, in Nordrhein-Westfalen ihre Hauptwohnung haben.

Wählen kann in Lemgo nur, wer in das Wählerverzeichnis der Alten Hansestadt Lemgo eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Automatisch eingetragen sind alle Wahlberechtigten, die bis 3. April 2022 mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.

Wahlberechtigte, die nach dem 03.04.2022 von außerhalb von NRW zugezogen sind und sich bis zum 29.04.2022 anmelden, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. Wahlberechtigte, die von innerhalb NRW zuziehen, behalten grundsätzlich in der früheren Wohngemeinde ihr Wahlrecht. Wenn diese jedoch in Lemgo wählen wollen, müssen sie bis 24. April einen Antrag stellen.

Die Wahlberechtigten erhalten spätestens bis zum 24. April 2022 eine Wahlbenachrichtigung. Für die Wählerinnen und Wähler, die nicht am Wahltag in ihr Wahllokal gehen möchten, besteht die Möglichkeit der Briefwahl. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Briefwahlantrag (Wahlschein).

Die Briefwahlunterlagen können bereits jetzt schriftlich, per QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung, über die Homepage www.lemgo.de, per Email an Wahlen@lemgo.de oder per Fax unter 05261 213-5215 beantragt werden.

Das Briefwahlbüro befindet sich im Schmiedeamtshaus, Marktplatz 4 in Lemgo und öffnet vom 19. April bis 13. Mai 2022 jeweils montags, dienstags und donnerstags von 8.00 – 17.00 Uhr, mittwochs und freitags von 8.00 – 12.00 Uhr. Zusätzlich am Samstag, den 7. Maivon 8.00 – 12.00 Uhr und letztmalig am Freitag, den 13. Mai von 8.00 – 18.00 Uhr. Dort ist auch die persönliche Beantragung möglich. Für Nachfragen steht das Briefwahlbüro unter der Telefonnummer 05261 213-260 (ab 19.04.2022) zur Verfügung.

Weitere Auskünfte erteilen gerne Andreas Fritz, Telefonnummer 05261 213-203 und Jörg Malzahn, Telefonnummer 05261 213-201 von der für Wahlen zuständigen Abteilung bei der Alten Hansestadt Lemgo.

In der Zeit vom 25.04. bis 29.04.2022 besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis in der Abt. Prozessoptimierung und IT, Zeughaus, Zimmer 114, Papenstraße 9, 32657 Lemgo, aus Datenschutzgründen allerdings nur auf die eigenen Daten.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der städtischen Homepage unter www.lemgo.dehttp://www.lemgo.de.

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